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Das digitale Nachlassregister: rechtssicher, transparent, interaktiv
Ein digitales Register ergänzt das formelle Verzeichnis und erfüllt Ihre laufende Informationspflicht besser als jedes PDF. Wir stellen es als PDF, Excel-Datei und interaktives online Register zur Verfügung.
§ 2215 Abs. 2 BGB
Die formelle Pflicht
Das formelle Verzeichnis bleibt bestehen: datiert, unterschrieben, rechtliche Basis. Das digitale Register ergänzt es.
§ 2218 i.V.m. § 666 BGB
Informationspflicht
Erben wollen laufend wissen, was passiert. Das Register zeigt es ihnen in Echtzeit, ohne dass Sie E-Mails schreiben oder Telefonate führen müssen.
§ 2314 BGB
Auskunftspflicht
Pflichtteilsberechtigte fordern Auskunft? Link zum Register schicken, fertig. Vollständiger Bestand, nachvollziehbare Historie, kein Rechtsstreit über fehlende Transparenz.
§ 2216 BGB
Verwaltungspflicht
Sorgfaltspflicht nachweisen? Die lückenlose Gegenstandshistorie dokumentiert, wer was wann verwahrt, übergeben oder zugeordnet hat. Ihr bester Beleg im Streitfall
Was das digitale Register leistet
Formell korrekt. Digital überlegen.
1
Gegenstandshistorie
Jeder Nachlassgegenstand hat eine lückenlose Timeline: Erfassung, Bewertung, Verwahrort, Übergabe, Zuordnung. Jede Änderung ist nachvollziehbar dokumentiert.
2
Transparenz in Echtzeit
Erben sehen jederzeit: Was ist wo? Wer verwahrt was? Was ist bereits übernommen, was ist wem testamentarisch zugedacht? Keine Wartezeit, keine Nachfragen.
3
Nachweis der Sorgfalt
Im Streitfall belegt das Register die ordnungsgemäße Verwaltung. Die digitale Gegenstandshistorie ist die Rechenschaftslegung, die § 666 BGB verlangt, nur besser.