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NB24 Secure Process® Das Drei-Phasen-Sicherheitskonzept für eine nachvollziehbare und rechtssichere Nachlassinventarisierung.
Phase 1 Legitimation & Einsatzvorbereitung
Jede Inventarisierung beginnt mit einer sorgfältigen Prüfung der Ausgangssituation. Ziel ist es, den Auftrag eindeutig zuzuordnen, den Zutritt rechtssicher zu organisieren und mögliche Risiken bereits vor dem Einsatz zu erkennen. Vor jeder Begehung klären wir insbesondere:
Diese Vorbereitung schafft klare Verantwortlichkeiten und reduziert spätere Haftungs‒ und Beweisrisiken für alle Beteiligten.
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Phase 2 Sichere Inventarisierung
Während der Begehung dokumentiert NachlassBlick24 ausschließlich den zum Zeitpunkt des Einsatzes vorgefundenen Zustand der Wohnung. Die Inventarisierung erfolgt strukturiert, nachvollziehbar und möglichst lückenlos. Zu unseren Sicherheitsstandards gehören unter anderem:
Die Inventarisierung stellt eine objektive Bestandsaufnahme des vorgefundenen Zustands dar. Sie dokumentiert den Nachlass zum Zeitpunkt der Begehung, kann jedoch naturgemäß keine Aussagen darüber treffen, ob Gegenstände bereits vor dem Einsatz entfernt wurden oder ob nach Abschluss der Inventarisierung Veränderungen eintreten.
Die Inventarisierung dokumentiert den bei der Begehung sichtbaren und zugänglichen Zustand. Sie ersetzt weder ein gesetzliches Nachlassverzeichnis noch garantiert sie die Erfassung sämtlicher Vermögenswerte oder Dokumente.
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Phase 3 Zutritt & Objektsicherung nach der Inventarisierung
Mit Abschluss der Inventarisierung endet die Dokumentation des durch NachlassBlick24 vorgefundenen Zustands. Ab diesem Zeitpunkt können weitere berechtigte oder unberechtigte Personen Zugang zur Wohnung erhalten. Um spätere Unklarheiten über Verantwortlichkeiten und mögliche Veränderungen am Nachlass zu vermeiden, verfolgt NachlassBlick24 ein strukturiertes Zutritts- und Sicherungskonzept. Zu unseren Sicherheitsstandards gehören unter anderem:
Die nachfolgende Zutritts- und Sicherungsmatrix unterstützt Auftraggeber bei der Auswahl eines möglichst sicheren und nachvollziehbaren Vorgehens und trägt dazu bei, Haftungs- und Beweisrisiken für alle Beteiligten zu reduzieren.
Grundsatz von NachlassBlick24
NachlassBlick24 übernimmt grundsätzlich keine dauerhafte Schlüsselverwahrung und keine Sachherrschaft über Nachlasswohnungen. Ziel ist eine unabhängige, objektive Dokumentation des Inventars bei gleichzeitig minimalem Haftungsrisiko für alle Beteiligten. Soweit eine Öffnung oder Sicherung der Wohnung erforderlich ist, erfolgt diese grundsätzlich durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte bzw. gesetzlich berechtigte Dritte.
NachlassBlick24 – Zutritts- und Sicherungsklassen
Haftungs- und Verantwortungsübergang:
Standardablauf:
Ziel der Zutritts‒ und Sicherungsmatrix
Zwischen der Inventarisierung und der endgültigen Übernahme des Nachlasses können weitere berechtigte oder unberechtigte Zugriffe auf die Wohnung erfolgen. Die nachfolgende Matrix dient der eindeutigen Zuordnung von Verantwortlichkeiten und zeigt, welche Zutrittsszenarien aus Sicht von NachlassBlick24 das geringste Haftungs- und Konfliktpotenzial aufweisen.